Reiterhof Behrens
Althäuser Weg 3
39387 Oschersleben
Vertreten durch:
Geschäftsführerin
Andrea Behrens
Kontakt:
Telefon: 0170-9204663 oder 03949-80009
E-Mail: zivareiterhof@aim.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Behrens (AGB)
§ 1 Vertragsschluss und -dauer
Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem Reiterhof Behrens, Geschäftsführer Andrea Behrens und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte
Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Stunden berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung
von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des Reiterhofs Behrens.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Gebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z.B. durch eine Erkrankung) oder
Abbruch der gebuchten Stunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Gebühren. Monatsbeiträge werden bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus mit dem
uns erteilten SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto eingezogen.
§ 3 Preise
Die aktuellen Preise sind in dem umseitigen Vertrag aufgeführt.
§ 4 Versäumte Stunden, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen
Der Reitunterricht wird an fest vereinbarten Terminen erteilt. Reitstunden von denen man sich mindestens 24 Stunden vor dem Termin beim zuständigen Reitlehrer abmeldet und daher nicht
teilgenommen hat, können im Rahmen freier Kapazitäten und nach Absprache mit den zuständigen Trainer während der regulären Unterrichtsstunden, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden. Bei
Nichtteilnahme der Ersatztermine verfallen die Reitstunden. Absagen die später als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn getätigt werden, befreien nicht von der Zahlung des Entgeldes.
Von Frau Behrens abgesagte Stunden oder bei Verhinderung der Reitlehrerin werden diese Stunden ohne zusätzliche Kosten nachgeholt. Die dadurch ausgefallenen Stunden können an einem vom
Reiterhof Behrens vorgegebenen Tag nachgeholt werden. Beim Voltigieren ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich Nachholtermine anzubieten.
Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d.h. für mindestens einen Monat nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines dem Reiterhof Behrens
vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit Frau Behrens nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Gebühren erfolgt in keinem Falle. Der Reiterhof
Behrens weist ausdrücklich darauf hin, dass geschäftliche oder private Termine oder eine Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Gebühren weiter zu zahlen
sind.
Während des Betriebsurlaubes und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Gebühren weiter zu entrichten. Der Betriebsurlaub deckt sich mit den
Ferien von Sachsen-Anhalt. Falls zwingende Gründe (z.B. geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt usw. ) vorliegen, können Stunden nachgeholt, zusammengelegt,
abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Reitlehrer gebunden.
§ 5 Durchführung des Reitunterrichts
Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden und Ausritte erfolgt durch den Reitlehrer. Der Weisungsbefugnis des Reitlehrers ist Folge zu leisten. Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe
und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht.
§ 6 Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich bei der umseitig genannten Adresse dem Reiterhof Behrens eingehen. Eine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf eines Schulhalbjahres. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt .
§ 7 Haftung
Der Reiterhof haftet mit seiner Versicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist
ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Reiterhof keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Reitanlange auf eigene Gefahr sowie bei längerem Aufenthalt
über die Reitstunde hinaus. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des Reiterhofs Behrens über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Hofes
für Gäste und Angehörige des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. In den Stallungen und in dem Bereich der Heu- und
Strohlager gilt absolutes Rauchverbot. Es wird empfohlen eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung zu besitzen.
§ 8 Datenschutz
Der Reiterhof Behrens freut sich über Ihr Interesse an den angebotenen Stunden und ihrer Homepage. Für externe Links zu fremden Inhalten kann der Reiterhof Behrens dabei trotz sorgfältiger
inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf meiner Homepage ist der Reiterhof
Behrens ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen
einer Anfrage oder Registrierung, machen. Soweit Sie dem Reiterhof Behrens personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, werden diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung
mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie
haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur
Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen
unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage wird der Reiterhof Behrens Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Der Reiterhof Behrens ist bemüht, Ihre personenbezogenen
Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per Email kann die vollständige
Datensicherheit vom Reiterhof Behrens nicht gewährleistet werden, so dass der Reiterhof Behrens Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfiehlt.
Ich erkläre mich einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten sowie die durch Nutzung entstandenen Daten für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen für Sonderangebote,
Rabattaktionen) per Post, Email und SMS sowie zu Zwecken der Marktforschung gespeichert und genutzt werden.
O Hier ankreuzen, falls die vorgenannte Einwilligung erteilt wird.
§ 9 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
Mit Betreten der Anlage des Reiterhofes Behrens sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher Form werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und
bindend anerkannt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser
Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben
werden.
Impressum: Reiterhof Behrens, Geschäftsführerin Andrea Behrens, Althäuser Weg 3, 39387 Oschersleben, Mobil: 0170/9204663 Tel: 03949/80009, zivareiterhof@aim.com
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Inhaltlich Verantwortlicher : Andrea Behrens (Anschrift wie oben) / Susanne Kusch
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